Häuserbücher in Berlin-Brandenburg
Ein Häuserbuch beinhaltet die Besitzerfolge der Häuser in einer Stadt oder einem Dorf. In der Regel sind darin der Straßenname und die Hausnummer, die Namen der Besitzer, das Datum des Besitzwechsels und der Kaufpreis sowie der Quellennachweis für diese Daten genannt. Die Angaben werden oft noch ergänzt durch ein Foto des Hauses und eine detaillierte Baubeschreibung. Grundlage für ein Häuserbuch sind in erster Linie Grundbücher und Grundakten, Feuersozietätskataster, Gerichtsbücher, Schoßkataster, Volkszählungen und andere Einwohnerverzeichnisse.
In Berlin-Brandenburg widmete sich erstmals die 1925 ins Leben gerufene "Historische Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin", die sich mit der mustergültigen Edition der Berliner Bürgerbücher bleibende Verdienste erworben hat, der Sekundärquellen "Häuserbuch". Sie beabsichtigte, die historische Entwicklung des Berliner Stadtgebiets darzustellen, und eröffnete zu diesem Zweck eine eigene Reihe, die den Gesamttitel „Berliner Häuserbuch“ trug. Vorgesehen war eine Zweiteilung: Der erste Teil sollte unter Zugrundelegung der im Stadtarchiv befindlichen Schoßregister die Zeit vom Mittelalter bis zum Ende des 17. Jahrhunderts behandeln. Im Anschluss daran sollte der zweite Teil bei ausschließlicher Beschränkung auf die seit dem Ende des 17. Jahrhunderts in Berlin geführten Hypotheken- und Grundbücher einen Überblick über die Geschichte der einzelnen Grundstücke bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts bieten. Begonnen wurde mit dem alten Berlin. Folgen sollten später Cölln, die Neugründungen des 17. Jahrhunderts (Friedrichswerder, Dorotheenstadt, Friedrichstadt) und schließlich die Vorstädte. Der erste Band des zweiten Teils wurde im Jahre 1933 durch Dr. Reinhard Lüdicke, Staatsarchivrat am Geheimen Staatsarchiv in Berlin, wo sich damals die ältesten Berliner Hypotheken- und Grundbücher befanden, vorgelegt.[1]
Leider stand das Projekt unter keinem guten Stern. Der Bearbeiter des ersten Teil, Dr. Reinhold Müller, Magistratsrat am Berliner Stadtarchiv, starb am 22. November 1932 vor Abschluss seiner Arbeit.[2] Sein Nachlass ist nicht überliefert, und ein Jahrzehnt später gingen die ältesten Berliner Kämmereirechnungen unwiderruflich verloren.Trotz Lüdickes Ankündigung, nicht nur Alt-Berlin, sondern auch Cölln, ja sogar die Neu- und Vorstädte bearbeiten zu wollen, gab es keine Fortsetzung, so dass mit dem einzigen publizierten Band, der etwa ein Viertel der Grundstücke von Alt-Berlin enthält, ein Torso zurückblieb. Das ist umso bedauerlicher, weil im April 1945 bei einem Magazinbrand im Geheimen Staatsarchiv die ältesten Berliner Hypotheken- und Grundbücher verbrannt sind. Immerhin ist Lüdickes 21 Seiten umfassende Einleitung, die einen Überblick über die Entwicklung des Berliner Grundbuchwesens seit dem Ende des 17. Jahrhunderts und eine Beschreibung der ausgewerteten Grundbücher liefert, von bleibendem Wert und könnte so heute nicht mehr geschrieben werden.
Nach 1945 sind zunächst keine Häuserbücher in Buchform erschienen.
[1] Veröffentlichungen der Historischen Kommission für die Provinz Brandenburg und die Reichshauptstadt Berlin, VII: Berliner Häuserbuch. Teil 2: Geschichte der Berliner Stadtgrundstücke seit Einführung der Grundbücher Ende des 17. Jahrhunderts. Nach den Hypotheken- und Grundbüchern bearbeitet von Reinhard Lüdicke. Band 1: Berlin nr 1-276 = Stralauer, Königs-, Neue Friedrichs- und Burgstraße. Berlin 1933.
[2] Standesamt Berlin-Schöneweide, Sterberegister Nr. 431/1932 (Landesarchiv Berlin, P Rep. 647, Nr. 39).